Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung
In Deutschland ist es üblich, ein Gewerbe anzumelden und einen Gewerbeschein zu erhalten, wenn man selbstständig arbeiten und Gewinne erzielen möchte. Es gibt jedoch Ausnahmen, und nicht alle Berufszweige erfordern eine Gewerbeanmeldung. Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Berufsgruppen, wie Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer, die gemäß § 18 des Einkommenssteuergesetzes gesonderte Regeln unterliegen. Auch in handwerklichen Berufen wie Friseuren ist die Selbstständigkeit nur Personen gestattet, die bestimmte berufliche Qualifikationen nachweisen können, zum Beispiel Friseure mit einem Meistertitel. Hostessen und Promoter hingegen gehören normalerweise nicht zu den Ausnahmen, daher kann grundsätzlich jeder, der es wünscht, in diesen Bereichen ein Gewerbe anmelden, wie es in § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt ist.Die Beantragung eines Gewerbescheins und die Anmeldung des Gewerbes erfolgen bei der Gewerbemeldestelle in der jeweiligen Kommune, in der man seinen Wohnsitz hat. Dieser Ort wird umgangssprachlich oft als »Gewerbeamt« bezeichnet und befindet sich in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, normalerweise im Rathaus, der Bürgerberatung, dem Ordnungsamt oder einer ähnlichen Einrichtung. Die Anmeldung selbst ist in der Regel unkompliziert und kann im besten Fall dazu führen, dass man den Gewerbeschein direkt vor Ort erhält, vorausgesetzt, man hat alle erforderlichen Unterlagen griffbereit. Dazu gehören ein ausgefülltes Anmeldeformular, eventuell erforderliche Genehmigungen und Nachweise, Bargeld für die Bearbeitungsgebühr, eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses, und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anmeldung eines Gewerbes allein nicht ausreicht, um als Kleingewerbetreibender tätig zu sein.
Das örtliche Finanzamt muss ebenfalls über die Gewerbeanmeldung informiert werden. Nach der Anmeldung erhält man vom Gewerbeamt einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung des Gewerbes. Diesen Vordruck muss man ausfüllen und dem örtlichen Finanzamt übergeben.
In einigen Fällen kann man diesen Vordruck auch direkt im Gewerbeamt ausfüllen, und die Informationen werden dann an das Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt bestätigt die Aufnahme des Gewerbes nach einigen Tagen Bearbeitungszeit und vergibt eine Steuernummer. Damit ist die Gewerbeanmeldung abgeschlossen, und der Kleingewerbetreibende kann seine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und Rechnungen stellen. Die Anmeldung eines Gewerbes hat den Vorteil, dass sie kostengünstig und einfach durchführbar ist. Es ist kein Eigenkapital erforderlich, wie es beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens als Gesellschaftsvermögen erforderlich wäre. Allerdings haftet der Kleingewerbetreibende mit seinem Privatvermögen für eventuelle Verbindlichkeiten des Gewerbes.
Wenn man ein Kleingewerbe betreibt, erfolgt die Abrechnung über Rechnungen, die mindestens bestimmte Angaben wie den Namen des Gewerbetreibenden, den Namen des Auftraggebers, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die Leistungsbeschreibung, den Leistungszeitraum, den Nettobetrag der Leistung, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag, das Zahlungsziel, die Kontoverbindung des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Gewerbetreibenden enthalten müssen. Dies gewährleistet, dass die Rechnung rechtsgültig ist und vom Auftraggeber akzeptiert wird.